Rechtsprechung
OLG Dresden, 17.04.2012 - 5 U 842/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf restliche Vergütung für Wasserbauarbeiten im Rahmen der Rekultivierung eines Tagebaurestlochs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 631 Abs. 1; BGB § 632 Abs. 2; VOB/B § 2
Anspruch auf restliche Vergütung für Wasserbauarbeiten im Rahmen der Rekultivierung eines Tagebaurestlochs - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Trotz eindeutiger LV-Position: Auslegung gegen Wortlaut möglich!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vergabeauftragnehmer muss hinsichtlich Unklarheiten in den Vergabeunterlagen vorab um Klärung ersuchen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Trotz eindeutiger LV-Position: Auslegung auch gegen den Wortlaut möglich! (IBR 2013, 8)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 08.04.2011 - 2 HKO 276/08
- OLG Dresden, 17.04.2012 - 5 U 842/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.03.2008 - VII ZR 194/06
Rechtstellung des Auftragnehmers bei Erteilung eines Bauauftrages aufgrund …
Auszug aus OLG Dresden, 17.04.2012 - 5 U 842/11
Die Leistungsbeschreibung eines Bauvertrages ist dabei in Verbindung mit den anderen zur Verfügung stehenden vertraglichen Unterlagen als sinnvolles Ganzes auszulegen (BGH, Urteil vom 11.03.1999, Az. VII ZR 179/98; BGH, Urteil vom 13.03.2008, Az. VII ZR 194/06).Er darf ein erkennbar lückenhaftes oder unklares Leistungsverzeichnis nicht einfach hinnehmen, sondern muss die sich daraus ergebenden Zweifelsfragen vor Abgabe des Angebots klären (OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2009, Az. 11 U 173/09; BGH, Urteil vom 13.08.2008, Az. VII ZR 194/06).
Unklare Ausschreibungen müssen nicht vorrangig zu Lasten des Unternehmers ausgelegt werden, dafür gibt es keine Auslegungsregel (BGH, Urteil vom 13.03.2008, Az.: VII ZR 194/06).
- OLG Köln, 23.12.2009 - 11 U 173/09
Umfang der Leistungspflicht bei lückenhaftem oder unklarem Leistungsverzeichnis
Auszug aus OLG Dresden, 17.04.2012 - 5 U 842/11
Er darf ein erkennbar lückenhaftes oder unklares Leistungsverzeichnis nicht einfach hinnehmen, sondern muss die sich daraus ergebenden Zweifelsfragen vor Abgabe des Angebots klären (OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2009, Az. 11 U 173/09; BGH, Urteil vom 13.08.2008, Az. VII ZR 194/06).Dabei geht er von der falschen Annahne aus, dass der Bieter "...nicht die Aufgabe hat, das Leistungsverzeichnis auf Richtigkeit zu überprüfen." (…a.a.O.) Tatsächlich darf der Auftragnehmer ein erkennbar lückenhaftes oder unklares Leistungsverzeichnis nicht einfach hinnehmen, sondern muss die sich daraus ergebenden Zweifelsfragen vor Angebotsabgabe klären (OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2009, Az.: 11 U 173/09).
- BGH, 11.03.1999 - VII ZR 179/98
Auslegung der Leistungsbeschreibung eines Bauvertrages
Auszug aus OLG Dresden, 17.04.2012 - 5 U 842/11
Die Leistungsbeschreibung eines Bauvertrages ist dabei in Verbindung mit den anderen zur Verfügung stehenden vertraglichen Unterlagen als sinnvolles Ganzes auszulegen (BGH, Urteil vom 11.03.1999, Az. VII ZR 179/98; BGH, Urteil vom 13.03.2008, Az. VII ZR 194/06). - OLG Koblenz, 12.01.2007 - 10 U 423/06
Auslegung eines Bauvertrages mit einem öffentlichen Auftraggeber bei …
Auszug aus OLG Dresden, 17.04.2012 - 5 U 842/11
Bei der Ausschreibung erkennbar werdende Widersprüche und Unklarheiten in den Vergabeunterlagen hat allerdings der Auftragnehmer vor Abgabe seines Angebots zu klären (OLG Koblenz NJW 2007, S. 2925 ). - OLG Naumburg, 02.03.2007 - 10 U 69/06
Auszug aus OLG Dresden, 17.04.2012 - 5 U 842/11
Maßgebend für die Auslegung ist der objektive Empfängerhorizont (Urteil des OLG Sachsen-Anhalt vom 02.03.2007, Az. 10 U 69/06).
- OLG Dresden, 05.02.2013 - 5 U 773/12
LV-Position im gleichen Sinn verstanden: Kein Raum für Auslegung!
Schließlich ist bei Feststellung des Vertragsinhaltes das Leistungsverzeichnis in seiner Gesamtheit nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte auszulegen; bei der Ausschreibung erkennbar werdende Widersprüche und Unklarheiten in dem Vergabeverfahren hat der Auftragnehmer vor Abgabe seines Angebots zu klären (Senat, Urteil vom 17.04.2012, 5 U 842/11; OLG Koblenz, NJW 2007, 2925).